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Anwälte üben ihren Beruf unabhängig,in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.

Anwaltsgesetz



Ich betrachte es als meine Aufgabe, Sie zu beraten, zu unterstützen, Ihnen zu helfen und Sie zu schützen. Ich suche in erster Linie Lösungen für Ihr Anliegen, erstelle für Sie Gutachten, verhandle und prozessiere für Sie, falls sich dies als nötig erweist. Ich leiste diese Aufgaben als Generalist, führe also eine Allgemeinpraxis.


Folgende Tätigkeitsgebiete stehen bei mir im Vordergrund:

Arbeitsrecht: Rechtsfragen im Zusammenhang mit individuellen Arbeitsverträgen im Bereich von privaten Arbeitgebern und der öffentlichen Verwaltung (Bundes-, Kantons-, Gemeindeverwaltungen)

Bau-und Grundeigentumsrecht: Nachbarrechtliche Probleme, Einsprache zu Bauvorhaben

Familienrecht, Ehescheidung: Scheidungsvereinbarungen, Kinderbelange, Scheidungsklagen

Haftpflichtrecht: Schadenersatz, Genugtuung, Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus Unfällen auch im Strassenverkehr

Informatikrecht: Verträge, Rechtsfragen allgemein

Mietrecht: Rechtsfragen im Zusammenhang mit Mietverträgen, Vertretung vor Mietamt und Gerichten

Schuldbetreibung und Konkurs: Inkassomassnahmen, Rechtsöffnungen, Beschwerden

Sozialversicherungsrecht: AHV/IV, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung

Strafrecht: Strafverteidigung, auch Verwaltungsstrafrecht,  Militärstrafrecht und Strassenverkehrsrecht

Telekommunikationsrecht und Informatikrecht: Rechtsfragen im Bereich Telefonie, Internet, Multimedia; Erstellung und Auslegung von Verträgen auf diesen Gebieten

Vertragsrecht allgemein: Erstellung und Auslegung von Verträgen aller Art

Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahrensrecht, Verkehr mit Behörden, Einsprachen, Beschwerden