Anwälte üben ihren Beruf unabhängig,in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.
Anwaltsgesetz
Ich betrachte es als meine Aufgabe, Sie zu beraten, zu unterstützen, Ihnen zu helfen und Sie zu schützen. Ich suche in erster Linie Lösungen für Ihr Anliegen, erstelle für Sie Gutachten, verhandle und prozessiere für Sie, falls sich dies als nötig erweist. Ich leiste diese Aufgaben als Generalist, führe also eine Allgemeinpraxis.
FolgendeTätigkeitsgebiete stehen bei mir im Vordergrund:
Arbeitsrecht: Rechtsfragen im Zusammenhang mit individuellen Arbeitsverträgen im Bereich von privaten Arbeitgebern und der öffentlichen Verwaltung (Bundes-, Kantons-, Gemeindeverwaltungen)
Bau-und Grundeigentumsrecht: Nachbarrechtliche Probleme, Einsprache zu Bauvorhaben
Strafrecht: Strafverteidigung, auch Verwaltungsstrafrecht, Militärstrafrecht und Strassenverkehrsrecht
Telekommunikationsrecht und Informatikrecht: Rechtsfragen im Bereich Telefonie, Internet, Multimedia; Erstellung und Auslegung von Verträgen auf diesen Gebieten
Vertragsrecht allgemein: Erstellung und Auslegung von Verträgen aller Art
Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahrensrecht, Verkehr mit Behörden, Einsprachen, Beschwerden