Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufs von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist.
Anwaltsgesetz
Ich studierte an der Universität Bern und erwarb 1973 das Fürsprecherpatent, den Fähigkeitsausweis als Rechtsanwalt. ("Fürsprecher" ist die ursprüngliche bernische Berufsbezeichnung für Rechtsanwalt).
Zwölf Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt (Beratung und Prozessführung) in einer grossen Dienstleistungsunternehmung. Anschliessend vierzehn Jahre Managementtätigkeit, davon während fünf Jahren Mitglied der Geschäftsleitung.
Zwölf Jahre untersuchungsrichterliche Tätigkeit.
Langjährige Erfahrung in der Leitung einer Aktiengesellschaft, in der Verwaltung von Stockwerkeigentum und der Führung grosser Vereine im Bereich Sport und Kultur.
Sprachen: Deutsch (Muttersprache), fliessend Französisch und Englisch in Wort und Schrift. Gute Italienischkenntnisse.
Als Rechtsanwalt bin ich unabhängig. Ich übe meinen Beruf in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.
Ich wahre ein gesetzlich geschütztes Berufsgeheimnis, beachte das Verbot von Interessenkonflikten und unterstehe staatlicher Aufsicht!
Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis, das Verbot von Interessenkonflikten und staatliche Aufsicht unterscheiden den freien Rechtsanwalt von andern Berufen, die zum Teil ähnliche Aufgaben erfüllen (z.B. Treuhänder, Vermögensverwalter), und von Unternehmensjuristen.